Forderung

Forderung

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For|de|rung ['fɔrdərʊŋ], die; -, -en:
1. nachdrücklich zum Ausdruck gebrachter Wunsch, Anspruch:
eine berechtigte, maßlose, übertriebene, unverschämte Forderung; Forderungen [an jmdn.] stellen; Forderungen geltend machen, erfüllen, verwirklichen.
Syn.: Anliegen, Ersuchen, Gesuch, Verlangen.
2. aus einer Warenlieferung oder Leistung resultierender Anspruch:
Forderungen an jmdn. haben; die ausstehende Forderung beträgt 20 000 Euro.
Syn.: Außenstände <Plural>, [noch] offener Betrag.
Zus.: Lohnforderung, Restforderung.

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Fọr|de|rung 〈f. 20
1. ausdrücklicher, strenger Wunsch, Verlangen
2. Anspruch (eines Gläubigers)
4. Herausforderung (zum Zweikampf)
● eine \Forderung anerkennen, anmelden, zurückweisen; \Forderungen eintreiben, einziehen Außenstände eintreiben; \Forderungen stellen; jmdm. eine \Forderung überbringen, übergeben, überreichen (zum Zweikampf) ● hohe \Forderung(en); übertriebene \Forderungen stellen ● an uns ist die eindeutige \Forderung ergangen, uns an dem Werk zu beteiligen; \Forderungen an jmdn. haben, stellen; \Forderung vor Gericht Aufforderung zum Erscheinen vor Gericht, Vorladung; die \Forderung zu helfen

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Fọr|de|rung , die; -, -en [mhd. vo(r)derunge, ahd. fordrunga]:
1.
a) nachdrücklich zum Ausdruck gebrachter Wunsch, Anspruch:
eine berechtigte F.;
seine -en sind unannehmbar;
eine F. geltend machen, erfüllen, an jmdn. stellen;
sie wollte von ihrer F. nicht abgehen;
b) etw., was von einem bestimmten Standpunkt aus erforderlich scheint:
eine politische F.;
die F. des Tages (was die Umstände gerade erfordern);
c) (Kaufmannsspr.) aus einer Warenlieferung od. Leistung resultierender finanzieller Anspruch:
die ausstehende F. beträgt 2 500 Euro;
eine F. an jmdn. haben.
2. (früher) Aufforderung, sich einem Duell mit dem Auffordernden zu stellen:
jmdm. eine F. [auf Pistolen, Säbel] schicken.

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Forderung,
 
1) betriebliches Rechnungswesen: Anspruch eines Unternehmens gegenüber Geschäftspartnern auf Übertragung von Geld, Gütern oder Dienstleistungen. Forderungen sind Vermögensgegenstände, die in der Bilanz auf der Aktivseite ausgewiesen werden. Zum Forderungsbestand zählen u. a. geleistete Anzahlungen, Ausleihungen, Wertpapiere, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (in der Buchhaltung Debitoren), Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, mittelbar verfügbare Guthaben bei Banken.
 
 2) Zivilrecht: der einer Person (Gläubiger) gegen eine andere (Schuldner) aufgrund eines Schuldverhältnisses zustehende Anspruch auf eine Leistung. Diese kann in einem Tun oder einem Unterlassen bestehen (§ 241 BGB). Factoring.
 

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Fọr|de|rung, die; -, -en [mhd. vo(r)derunge, ahd. fordrunga]: 1. a) nachdrücklich zum Ausdruck gebrachter Wunsch, Anspruch: eine berechtigte, maßlose, übertriebene, unverschämte F.; seine -en sind unannehmbar; die F. nach Selbstbestimmung wurde laut; eine F. geltend machen, erfüllen, verwirklichen, an jmdn. stellen; Aus allen Bevölkerungsklassen erscheinen Sendlinge, um ... diese oder jene F. zu erheben (Sieburg, Blick 93); er wollte von seiner F. nicht abgehen; die F. der Gewerkschaften nach Arbeitszeitverkürzung; b) etw., was von einem bestimmten Standpunkt aus erforderlich scheint: eine politische, sittliche F.; die F. des Tages (was die Umstände gerade erfordern); c) (Kaufmannsspr.) aus einer Warenlieferung od. Leistung resultierender finanzieller Anspruch: die ausstehende F. beträgt 2 500 DM; eine F. an jmdn. haben; Es seien noch -en einzutreiben gewesen, bei der Deutschen Reichsbahn (Kempowski, Uns 305). 2. (früher) Aufforderung, sich einem Duell mit dem Auffordernden zu stellen: jmdm. eine F. [auf Pistolen, Säbel] überbringen, schicken; die F. annehmen, zurückweisen.

Universal-Lexikon. 2012.

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Synonyme:

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